Andere schützen

Wer bei sich Erkältungssymptome feststellt (Husten, Fieber, o.ä.), möge bitte zu Hause bleiben. Bitte gebt uns aber Bescheid, wenn ihr krank seid, damit wir Euch ggf. helfen, unterstützen und für euch beten können!

Kinder

Wir bieten Kindergottesdienste (ab 3 J.) an, zu denen Eure Kinder ohne Anmeldung am Sonntag gehen können.

Kleinkinder unter 3 Jahren dürfen mit ihren Eltern im Gottesdienstsaal bleiben oder den Krabbelraum nutzen. Bitte sprecht Euch vor der Nutzung untereinander ab, mit wie vielen Personen Ihr Euch dort drin wohl fühlt.

In der Gemeinde

Bitte haltet aus Respekt den anderen Besucherinnen und Besuchern gegenüber weiterhin Abstand und setzt Euch auch so hin, dass zu anderen Gottesdienst Besucherinnen und Besuchern ein Mindestabstand von ca. 1,5m eingehalten werden kann.

Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

Eine MNB darf (dies ist eine Empfehlung) durchgängig auf allen Wegen, Gängen getragen werden und am Platz. Wir empfehlen das Tragen einer FFP 2 Maske! Während der Predigt kann die MNB abgenommen werden.

Gesang

Gemeindegesang ist erlaubt – wir empfehlen mit Mund- Nasen-Bedeckung!

Lüften

werden wir weiterhin regelmäßig, bitte stellt Euch mit Eurer Kleidung darauf ein.

Desinfektion

Wir haben einen Desinfektionsspender am Eingang. Bitte desinfiziert euch beim Ankommen die Hände! Außerdem stehen Desinfektionsspender auf den Toiletten und in der Küche.

Gebet und Segen

Die Einladung zum Gebet und/oder zur Segnung nach dem Gottesdienst bleibt bestehen. Bitte sprecht uns an. Auch hier gelten natürlich die bestehenden Abstandsregeln und es besteht die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kollekte

Nach wie vor ist die beste Lösung, Spenden bargeldlos an die Gemeinde zu überweisen:

Empfängerin: Freie evangelische Gemeinde; Evangelische Bank IBAN DE96 5206 0410 0006 4212 29

Die Gemeinde braucht auch weiterhin Finanzen– Geben bringt immer noch Segen :-)  

Man kann auch im Gottesdienst wieder etwas geben. Am Ausgang stehen dafür Körbe bereit. Beim Hinausgehen könnt Ihr dort eure Spenden hineinwerfen.

Zuwiderhandlungen

Laut Paragraf 3 Absatz 3 der Corona- Landesverordnung müssen wir darauf hinweisen, dass wir bei Nichteinhaltung unserer Hygieneregeln die Personen aus der Veranstaltung verweisen können.

FeG Kiel (Stand 09.5.22)